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   VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 240/03 EA   

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https://dejure.org/2003,22310
VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 240/03 EA (https://dejure.org/2003,22310)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2003 - VfGBbg 240/03 EA (https://dejure.org/2003,22310)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 240/03 EA (https://dejure.org/2003,22310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung der so genannten Gehörsrüge im Rahmen der Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    ZPO, § 321a
    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Subsidiarität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a
    Zivilprozeßrecht: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1651
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 240/03
    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift kommt jedoch - gerade mit Blick auf eine diese zumindest teilweise bejahende Rechtsprechung der Obergerichte und auf den Beschluß des Plenums des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. April 2003, NJW 2003, 1924 - jedenfalls in Betracht.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 240/03
    Von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, ist der Beschwerdeführerin auch nicht unzumutbar (vgl. zu diesem Kriterium: BVerfGE 52, 380, 387; 68, 376, 381).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 240/03
    Von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, ist der Beschwerdeführerin auch nicht unzumutbar (vgl. zu diesem Kriterium: BVerfGE 52, 380, 387; 68, 376, 381).
  • VerfG Brandenburg, 18.07.1996 - VfGBbg 20/95

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 240/03
    Er muß deshalb vor Anrufung des Verfassungsgerichts alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 18. Juni 1996 - VfGBbg 20/95 -, LVerfGE 4, 201, 205 m. w. N.).
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